Ruf nach Schulstrafen reiner Vorwahlpopulismus!

Wien (OTS) - "Der SLÖ ist mehr als verwundert über die jüngsten Aussagen des Vorsitzenden des Christlichen Lehrervereins (CLV), Fritz Enzenhofer (ÖVP), der mehr Strafmöglichkeiten für LehrerInnen fordert", so Patrick Wolf, Vorsitzender des SLÖ (Sozialdemokratischer LehrerInnenverein Österreichs). Kenner des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) wissen, dass diese Forderung bereits gesetzlich abgebildet ist.

"Enzenhofers Ruf nach Strafe ist allein im Lichte der bevorstehenden Personalvertretungswahlen zu sehen", meint Wolf. "Unsere LehrerInnen in den Schulen wissen, dass zur Vermeidung von Konflikten präventive Maßnahmen notwendig sind. Strafen ist der schlechtmöglichste pädagogische Ansatz." 


Themenrelevante Paragraphen im Schulunterrichtsgesetz (SchUG):

§ 43 (2) SchUG "Der Schüler ist über Auftrag des Schulleiters, eines Abteilungsvorstandes, eines Fachvorstandes oder eines Lehrers verpflichtet, vorsätzlich durch ihn herbeigeführte Beschädigungen oder Beschmutzungen der Schulliegenschaft und schulischer Einrichtungen zu beseitigen, sofern dies zumutbar ist." 


§ 47 (1) SchUG: "Im Rahmen der Mitwirkung der Schule an der Erziehung der Schüler (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) hat der Lehrer in seiner Unterrichts- und Erziehungsarbeit die der Erziehungssituation angemessenen persönlichkeits- und gemeinschaftsbildenden Erziehungsmittel anzuwenden, die insbesondere Anerkennung, Aufforderung oder Zurechtweisung sein können. (...)"


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